Amtliche und nichtamtliche Segelscheine

Segelschein

Bei der Vielzahl von Segelscheinen fällt es selbst Profis schwer, den Überblick zu behalten. Man unterscheidet hier zwischen den amtlichen Segelscheinen (ausgestellt vom Bundesverkehrsministerium) und den nichtamtlichen Segelscheinen (ausgestellt von Verbänden).

Segelgrundschein
Freiwilliger Schein für kleine Kielboote und Jollen oder Catamarane als Nachweis für Vermieter von Segelbooten. Die Theorie- und Praxisprüfung erfolgt durch uns, als anerkannte Verbandsschule.

Amtlicher Sportbootführerschein Binnen-Segel
Gesetzlich vorgeschrieben u.a. auf Berliner Gewässern ab 3 qm Segelfläche. Außerdem gültig als Nachweis für Vermieter von Segelbooten. Theorie- und Praxisprüfung vor einem vom DSV ernannten Prüfungsausschuss zu bestimmten Prüfungsterminen.

Sportküstenschifferschein
Gültig als „Befähigungsnachweis“ für Segel- oder Motoryachten in Küstengewässern innerhalb von 12 Seemeilen gilt der SKS. Es ist ein amtlicher und empfohlener Schein- er gilt auf allen Meeren. Der SKS dient vorwiegend als Befähigungsnachweis für Chartersegel- und Motoryachten, da er den SBF See einschließt. Neben einer Theorie- und Praxisprüfung muss der Prüfungsteilnehmer min. 300 sm nachweisen, die er nach dem SBF See erworben hat.

Sportseeschifferschein
Der amtliche SSS ist vorgeschrieben für Schiffsführer auf Sportbooten, die gewerbsmäßig für die Ausbildung und Küstenfahrten eingesetzt werden. Außerdem gilt der SSS als empfohlener Befähigungsnachweis für die küstennahen Gewässer im Abstand von 30 Seemeilen. Prüfungsbewerber müssen außerdem 1000 Seemeilen, davon 500 vor der theoretischen Prüfung nachweisen.

Sporthochseeschifferschein
Der höchste amtliche Segelschein in Deutschland ist der SHS. Er befähigt zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere).


 Freie Terminwahl möglich. Termine nach Absprache.

Segeln: Schnupperkurs
Segeln: Anfängerkurs
Segeln: Grundkurs
Andere
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